AGB

AGBs Kinder- und Jugendensemble Tanztheater ellaH

 

  • § 1 Die laufenden Kursgebühren werden vor Antritt eines Trainings fällig. Sie sind bis zum 10. des Monats zu überweisen.
  • § 2 Mitgliedsbeiträge:
Gruppe 3, 2, 1 2x wöchentlich a 90 min. 47,-€/ Monat
Gruppe A, B 1x wöchtlich a 60 min. 30,-€/ Monat
Tanzfreunde 1x wöchentlich a 90 min. 30,-€/ Monat
  • § 3 Der erste Trainingsmonat versteht sich als „Schnupperzeit“ und wird rückwirkend als halber Monatsbeitrag erhoben.
  • § 4 Die Beiträge werden 12 Monate im Jahr gezahlt, unabhängig vom Erscheinen der Kinder und Jugendlichen. In besonderen Härtefällen können Beurlaubungen beantragt werden.
  • § 5 Während der Schulferien und Feiertage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt findet kein regulärer Unterricht statt.
  • § 6 Vor Auftritten sind eventuell zusätzliche Trainingsstunden notwendig, die in Absprache mit Kindern und Eltern geplant werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf das Nachholen verpasster Kurstermine.
  • § 7 Bei Ausfall eines Kurses aufgrund von Krankheit des Tanzpädagogen erfolgt eine Kostenrückerstattung, sollte der Traingsausfall im Jahr insgesamt 4 Wochen übersteigen.
  • § 8 Der Trainingsraum und der Dozent sind unabhängig vom Tanztraining und werden von den Tanzpädagogen selbstständig nach Bedingungen und finanziellen Möglichkeiten ausgwählt.
  • § 9 Die Eltern haften für ihre Kinder und das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tanztheater kann bei Verletzungen und Unfällen auf dem Weg zum und vom Training, während des Trainings und bei Veranstaltungen nicht haften.
  • § 10 Das Tanztheater ellaH ist eine Interessengemeinschaft und Mitglied im Landeszentrum „Spiel & Theater“ Sachsen-Anhalt e.V.
  • § 11 Die Interessengemeinschaft basiert neben dem regulären Unterricht auch auf einem ehrenamtlichen Engagement der Mitglieder und/oder Eltern (bspw. im organisatorischen/strukturellen Bereich)
  • § 12 Kündigungen bedürfen der schriftlichen Form und sind 4 Wochen vor dem Ende der vertraglichen Laufzeit fällig. Die Mitgliedschaft kann jeweils zum 30.06., bzw. zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden.
  • § 13 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

 

 

 

Gerichtsstand ist Halle/Saale
Halle(Saale), 03.01.2014